Vorgehen in Klassen bei Infektionshäufung (2 oder mehr Fälle)
Das BMBWF hat per Erlass festgelegt,
dass der ortungebundene Unterricht (Distance Learning) verordnet werden kann, wenn es „nachweislich zwei oder mehr PCR-bestätigte COVID-Infektionsfälle innerhalb von 3 Schultagen in einer Klasse gibt“. Der Entscheidung ist der Tag der Testung zugrunde zu legen.
Sollte dies in der Klasse Ihrer Tochter/Ihres Sohnes zutreffen, werden Sie umgehend über die Klassenvorständ*innen verständigt und das Distance Learning über Teams (mit Wochenarbeitsplan und Videokonferenzen) wird eingerichtet.
Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen müssen, können die Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen. Dazu können die betroffenen Eltern eine Kopie der Verordnung, mit der der ortsungebundene Unterricht (also der Unterricht zuhause) angeordnet wurde, erhalten, um diese dem Arbeitgeber als Bestätigung vorzulegen.
Eine Notbetreuung in der Schule ist nur vorgesehen, wenn für Eltern eine häusliche Betreuung gar nicht möglich ist (z.B. unabkömmlich im Gesundheits- und Pflegebereich).
Diese Regelung tritt mit 29.11.21 in Kraft. (Doris Schumacher, 29. November 2021)