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Bibliotheksordnung

Bibliothek und Mediathek steht allen in der Schule zu den Öffnungszeiten zur Verfügung. Außerhalb der Öffnungszeiten können einzelne SchülerInnen, Schülergruppen und Klassen die Bibliothek in Anwesenheit von LehrerInnen oder BibliothekarInnen nutzen.

Damit unsere Schulbibliothek für alle das höchste Maß an Zufriedenheit, Nutzen, und Erholung bietet, müssen wir Folgendes beachten:

  • Alle haben das Recht, sich in der Bibliothek wohlzufühlen und ungestört lesen und arbeiten zu können. Sollten eigene Bedürfnisse und Interessen damit nicht vereinbar sein, steht Platz außerhalb der Bibliothek zur Verfügung.
  • Arbeitsplätze werden sauber und aufgeräumt zurückgelassen.
  • Schultaschen können beim Eingang abgestellt werden.
  • Essen und Trinken ist nur außerhalb der Bibliothek möglich.
  • Medien werden nach Verwendung an den vorgesehenen Stellen eingeordnet oder beim Bibliothekstisch abgegeben.
  • Es dürfen nur verbuchte Medien aus der Bibliothek mitgenommen werden.
  • Verwaltungscomputer stehen nur dem Bibliothekspersonal zur Verfügung.
  • Es gelten die Computer- und Netzwerkregeln der Schule. Die Geräte stehen nur für unterrichtsbezogene Arbeiten, nicht für Spiele zur Verfügung.
  • Unterricht in der Bibliothek ist außerhalb der Öffnungszeiten der Bibliothek möglich. Die betreffenden LehrerInnen sorgen für die Einhaltung der Bibliotheksordnung und dafür, dass der Raum sauber und aufgeräumt zurückgelassen wird.
  • Medien können kostenlos zu den Öffnungszeiten entlehnt werden. Bücher können bis zu drei Wochen, andere Medien eine Woche ausgeliehen werden. Eine Verlängerung ist bei Büchern möglich, wenn sie nicht von anderen LeserInnen reserviert sind.
  • Entliehene Medien sind mit Sorgfalt zu behandeln. Eintragungen oder Unterstreichungen in Büchern gelten als Schäden. Beschädigte oder verlorene Medien sind zu ersetzen.
  • Einige wenige Bücher wie große Bildbände sind nicht entlehnbar.