Mund-Nasen-Schutz
verpflichtend in den Gängen und im Bereich vor dem Eingang
Aufgrund der Größe unserer Schule und der räumlichen Gegebenheiten ist es nötig, dass wir alle ab Schulbeginn in den Gängen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies gilt auch für den Bereich vor dem Eingang, da dort der erforderliche Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann.
(9. September 2020)