Einverständniserklärung für die selbständige Durchführung
einesCOVID-19-Schnelltests an der Schule
Die selbständige Durchführung eines COVID-19-Schnelltests setzt die Zustimmung der sich testenden Person bzw. - bei Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr - der/des Erziehungsberechtigten voraus. Diese Einwilligung gilt für den Test und die Verarbeitung der Daten im Zusammenhang damit.
Formular Einverständniserklärung
Antigenschnelltest Kurzanleitung
Elternbrief des Bundesministers
(Doris Schumacher, 14. Jänner 2021)